Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ARIBE GmbH, Berta-Benz-Straße 3, 79639 Grenzach-Wyhlen, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herrn Richard Link (im Folgenden: ARIBE GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

c) Kunden

Kunden der ARIBE GmbH sind vorwiegend Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nur vereinzelt sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Kunden der ARIBE GmbH.

d) Vertragsschluss mit Unternehmern 

Die Angebote der ARIBE GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die ARIBE GmbH dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich die ARIBE GmbH Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot / Annahme) zwischen der ARIBE GmbH und dem Kunden zustande. Der Vertragsschluss kann in Textform, schriftlich und auch mündlich erfolgen. Die ARIBE GmbH ist berechtigt, Bestellungen und Aufträge innerhalb von 10 Tagen anzunehmen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

e) Vertragsschluss mit Verbrauchern

Die  ARIBE GmbH bietet Kunden, die Verbraucher sind, einen Werksverkauf an. Daneben können Kunden Waren bei der ARIBE GmbH bestellen. In beiden Fällen kommt der Vertrag durch ein individuelles Angebot des Kunden und die darauf bezogene Annahme der ARIBE GmbH zustande. 

f) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Die ARIBE GmbH ist zur nachträgliche Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die ARIBE GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die ARIBE GmbH, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Lieferung

a) Gefahrtragung und Erfüllungsort bei Unternehmern

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Grenzach-Wyhlen. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahrtragung auf den Kunden über, sobald die ARIBE GmbH die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine zur Versendung bestimmte Person übergeben hat.

b) Teillieferungen

Die ARIBE GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

c) Toleranz bei Verträgen mit Unternehmern

Bei Verträgen mit Unternehmern sind Abweichungen von der bestellten Menge der Ware bis zu 10% zulässig.

d) Liefer- und Leistungsverzögerungen 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der ARIBE GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die ARIBE GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die ARIBE GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

e) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die ARIBE GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die ARIBE GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

f) Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

g) Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die ARIBE GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Das gilt nicht für den Fall, dass der Besteller durch die Nichtannahme der Ware sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt.


§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten bei Unternehmern

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der ARIBE GmbH in Grenzach-Wyhlen vereinbart wird.

b) Preise und Versandkosten bei Verbrauchern

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der ARIBE GmbH in Grenzach-Wyhlen vereinbart wird.

c) Fälligkeit bei Verträgen mit Unternehmern

Sofern nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind bei Kaufverträgen sämtliche Forderungen von der ARIBE GmbH innerhalb 30 Tagen fällig. Geht die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bei der ARIBE GmbH ein, erhält der Kunde ein Skonto von 2 %. Bei Werkverträgen ist die Vergütung mit Abnahme des Werkes fällig. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 12 Werktagen abnimmt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ARIBE GmbH dem Kunden bei Abnahmefähigkeit ausdrücklich diese Frist zur Abnahme gesetzt hat.

d) Skontovereinbarung

Eine von § 3 c abweichende Skontovereinbarung muss schriftlich vereinbart werden.

e) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der ARIBE GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die ARIBE GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der ARIBE GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

f) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.


§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über die einheitliche Lieferung von Waren und


§ 5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über die getrennte Lieferung von mehreren Waren



Nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ARIBE GmbH, Berta-Benz-Straße 3, 79639 Grenzach- Wyhlen, Telefon: 07763-927 37 56, E-Mail: beate.link@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ebenso besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.


§ 6 Ausführungen bei Verträgen mit Unternehmern

a) Pflichten des Kunden

Die von der ARIBE GmbH erstellten Skizzen, Kalkulationen und Pläne sind vor Ausführung vom Kunden unbedingt auf Ihre Richtigkeit entsprechend der Absprache zu überprüfen. Änderungen hiervon sind schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung bzw. Freigabe durch die ARIBE GmbH.

b) Schadensersatz

Sollten der ARIBE GmbH durch die Verletzung einer der oben genannten Pflichten ein Schaden entstehen hat der Kunde der ARIBE GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 7 Urheberrechte und Lizenzerteilung bei Verträgen mit Unternehmern

a) Allgemein

Die Inhalte der Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen und anderer Unterlagen, die ARIBE GmbH dem Kunden aushändigt, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum von der ARIBE GmbH. Die ARIBE GmbH überträgt dem Kunden mit Aushändigung der Unterlagen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist grundsätzlich untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung der ARIBE GmbH.

b) Rückgabe

Die für den Vertragszeitraum überlassenen Dokumente, sind nach Fertigstellung und Vertragsabwicklung und nach Aufforderung durch die ARIBE GmbH an diese zurückzusenden.



§ 8 Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Unternehmern

a) Allgemein

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der ARIBE GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die ARIBE GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ARIBE GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die ARIBE GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der ARIBE GmbH entstandenen Ausfall.

c) Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die ARIBE GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die ARIBE GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt der ARIBE GmbH als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses in Höhe den Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab.

e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung

Eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltskaufsache durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die ARIBE GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartsschaftsrecht des Kunden an der bisherigen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Werden diese Sachen weiterveräußert, tritt der Kunde der ARIBE GmbH schon jetzt alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der ARIBE GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die ARIBE GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der ARIBE GmbH anteilig Miteigentum verschafft und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die ARIBE GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der ARIBE GmbH gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an die ARIBE GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die ARIBE GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

f) Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist die ARIBE GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 9 Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Verbrauchern



Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der ARIBE GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die ARIBE GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ARIBE GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Gewährleistung



Bei allen Waren der ARIBE GmbH bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

a) Gewährleistungsanspruch

Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

c) Mitteilung

Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet die ARIBE GmbH den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

d) Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

e) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

f) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die ARIBE GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die ARIBE GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 11 Verantwortung des Kunden bei Verträgen mit Unternehmern



Sollte der Kunde Dokumente, wie z.B. Zeichnungen, Muster, Klakulationen für die Erfüllung des Vertrages beizubringen haben, ist ausschließlich der Kunde für deren Inhalt und Richtigkeit verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Patent-, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt die ARIBE GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der ARIBE GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten für die notwendige rechtliche Vertretung.

§ 12 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die ARIBE GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die ARIBE GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der ARIBE GmbH in Grenzach-Wyhlen vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.